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Geschäftsbedingungen

Vorher

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, handshero:LAVA Group BV, mit Sitz in 8560 Gullegem, Nijverheidslaan 25 – CBE 0424.957.493Telefon: +32 56 42 59 00E-Mail: info@handshero.com
Website: www.handshero.be Beschwerdeservice: info@handshero.com

Diese und ggf. auch geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Online-Verkäufe und sind über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen online dauerhaft abrufbar und ausdruckbar.

Die Nutzung der Website liegt in der alleinigen Verantwortung des Benutzers.

Nur für Verkäufe an Verbraucher im Sinne des Gesetzes gelten folgende abweichendeBedingungen:

Der Vertrag kommt zustande, indem Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ankreuzen, auf den Verkaufsgegenstand klicken und ihn in den Warenkorb legen, die Bestätigung zur Zahlung des angegebenen Preises, die Bestätigung an den Verbraucher auf elektronischem Wege, unter anderem den Gegenstand des Verkaufs und den Preis und die Ausführung der Zahlung durch den Käufer

Der Verbraucher ist berechtigt, mittels eines eingeschriebenen Briefes an die angegebene Adresse den Kauf innerhalb von 20 Kalendertagen nach der Lieferung zu stornieren, es sei denn, die Ware wird nach ausdrücklicher Spezifikation des Verbrauchers hergestellt. Die Rücksendung geht zu Lasten des Verbrauchers. Nach Rücksendung der Waren in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Versands befanden, erstattet LAFOSSE S.A. den gezahlten Betrag identisch auf das vom Verbraucher angegebene Konto.

M.b.t. die Garantie, die LAVA Group BV verweist auf das Gesetz vom 25/02/1991 über Produkthaftung

ART.1.
Sofern nicht abweichend und schriftlich von unserer Seite, erfolgen alle unsere Verkäufe, Lieferungen, Leistungen... gemäß den folgenden Bedingungen durch Anklicken der für die Bestellung erforderlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Vertrages sind und die immer unter Ausschluss der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten.

KUNST. 2.
Unser Unternehmen ist nur durch schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Post oder Ausführung verpflichtet, in der unter anderem der Vertragsgegenstand angegeben ist oder aus dem der Vertragsgegenstand ergibt.

KUNST. 3.
Mangels vorheriger Preisvereinbarung werden alle Arbeiten unter Leitung durchgeführt. Gleiches gilt für Änderungen oder zusätzliche Arbeiten.

KUNST. 4.
Lieferfristen können nur als Angabe ohne Verpflichtung unsererseits angesehen werden. Ein Verzug kann in keiner Weise zur Kündigung des Vertrages oder zu einer Entschädigung führen.

Unvorhergesehene Umstände wie vom Kunden gewünschte Änderungen und Aussetzungen haben eine Verlängerung der Lieferfrist und eine etwaige Preiserhöhung kraft Gesetzes zur Folge.

KUNST. 5.
Gelieferte Ware gilt mit der Quittung als angenommen. Jede diesbezügliche Streitigkeit oder Ablehnung muss innerhalb von 48 Stunden durch einen begründeten und eingeschriebenen Brief bekannt gemacht werden.

KUNST. (6)
Die Durchführung ist mit den üblichen Abweichungen sicherzustellen. Unsere Verpflichtungen sind Mittelverpflichtungen. Ausgeführte Arbeiten gelten als endgültig angenommen durch Verwertung, Anpassung, Inbetriebnahme,... wenn auch nur teilweise.

KUNST. 7.
Lieferungen erfolgen ab Werk und Lieferungen, auch durch unser Unternehmen selbst, reisen stets auf Gefahr des Kunden Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt die Abholung als innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Lieferung erfolgt.

KUNST. 8.
Die Freistellung für versteckte Mängel ist auf einen Zeitraum von 6 Monaten begrenzt. Diese Frist ist absolut und beginnt entweder mit der Lieferung der Ware oder der Abnahme der Werke oder der In der Kunst genannten Mitteilung der Lieferung zu laufen. 14. Die Haftung unseres Unternehmens ist auf das schwerwiegende Verschulden beschränkt. Nach Ablauf der üblichen Gewährleistungsfrist verfällt ein etwaiger Rückgriff. Reparaturen oder Ersatz unterbrechen oder setzen die Garantiezeit nicht aus.

KUNST. 9.
Wurden die gelieferten Materialien oder Arbeiten nicht von unserem Unternehmen hergestellt oder ausgeführt, so wird der Kunde unter Andährung der Unzulässigkeit Ansprüche wegen Mängeln der Hauptbestellung gegen den Hersteller, unseren Lieferanten oder unseren Unterlieferanten und nur in geringfügiger Anordnung gegen unser Unternehmen geltend machen, das nur nach Durchsetzung des Vorgenannten haftbar gemacht werden kann, und ohne dass wir mit ihnen solidarisch oder solidum sind. Soweit der Kunde keinen unmittelbaren Anspruch gegen das Vorgenannte hat, wie es die Rechtsprechung akzeptiert, unterliegt er unseren Rechten. Freiwillige Interventionen unsererseits berühren diese Bestimmung nicht.

KUNST. 10.
Sind immer von jeglicher Garantie ausgeschlossen: Schalter, Ventile, Thermometer, Thermostate, Armaturen, Relais, Heizelemente und alle Teile, die normalem Verschleiß unterliegen.

KUNST. 11.
Die Gewährleistung erlischt stets, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen Zahlung, nicht nachgekommen ist und wenn der Kunde die gelieferte Ware oder das Werk ohne schriftliche Zustimmung unseres Unternehmens selbst oder durch Dritte reparieren oder verändern ließ.

Für Schäden, die durch eine äußere Ursache verursacht werden, wird keine Gewähr übernommen. Für Reparaturen oder Umbauten wird keine Gewähr übernommen.

KUNST. 12.
Die Garantie kann nur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung führen und erstreckt sich in keiner Weise auf Schadensersatz und direkte oder indirekte Schäden infolge eines Mangels.

KUNST. 13.
Montage und Verbindungen, gleich welcher Art, gehen stets zu Lasten des Kunden. Wenn ein Fachmann oder Mechaniker benötigt wird, werden alle Kosten in Rechnung gestellt, insbesondere Arbeitszeiten, Wartezeiten, Reisekosten und Zeit. Ist der Einbau von Anlagen, Hilfskräften, Hebezeugen etc. erforderlich, hat der Kunde dies auf eigene Kosten sicherzustellen.

KUNST. 14.
Die Zahlung – Bedingung für die Lieferung – erfolgt spätestens 24 Stunden nach der elektronischen Bestätigung durch das Unternehmen.

Für den Fall, dass 14 Tage nach der im Kaufvertrag oder in der Lieferanzeige vorgesehenen vertraglichen Lieferfrist die bestellte Ware nicht abgeholt wird oder wenn sie zum Wohle des Kunden nicht zum geplanten Termin gebracht werden kann, hat unser Unternehmen nach Ablauf dieser Frist das Recht, den Vertrag als kraft Gesetzes und ohne Inverzugsetzung zum Nachteil des Kunden aufgelöst zu betrachten, unbeschadet der Möglichkeit der erzwungenen Ausführung des Vertrags. Am Ende der Lieferfrist sind Lagerkosten in Höhe von € 25,00/Kalendertag kraft Gesetzes fällig. Das im Brief angegebene Datum zählt als Postdatum. Im Falle einer Auflösung, vorbehaltlich einer Erhöhung, wird per Gesetz mindestens eine feste Entschädigung in Höhe des Vorschusses fällig.

ART.15.
Alle im Eigentum des Auftraggebers befindlichen Waren, die dem Unternehmen anvertraut werden, werden ausdrücklich als Garantie für die ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen verpfändet.

ART.16.
Jede Ablehnung oder Anfechtung unserer Rechnungen muss innerhalb von 8 Tagen nach Absendung der Rechnung per Einschreiben erfolgen, wobei vorbehaltlich des Gegenbeweises das Rechnungsdatum als Versanddatum gilt.

KUNST. 17.
Die Gesellschafter und Geschäftsführer erklären ausdrücklich, dass sie die von der Gesellschaft eingegangenen Verpflichtungen gesamtschuldnerisch mit ausdrücklichem Verzicht auf das Vollstreckungsrecht garantieren.

KUNST. 18.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen, offenen Rechnungen und deren Zubehör Eigentum unseres Unternehmens. Dennoch gehen durch die Lieferung alle Gefahren auf den Kunden über.

Der Käufer verpflichtet sich, den Eigentümer der Immobilie innerhalb von 48 Stunden schriftlich darüber zu informieren, dass unbezahlte Waren mit einer Kopie an das Unternehmen in das Mietobjekt gebracht wurden. Mangels schriftlicher Nachweise ist der Käufer kraft Gesetzes eine feste Entschädigung in Höhe von 25% des Wertes der verkauften Ware zu leisten.

In Ermangelung einer Zahlung wird uns vom Käufer und ohne gerichtliche Genehmigung ausdrücklich gestattet, die gelieferten Waren abzuholen, einschließlich derjenigen, die durch Bestimmungsort oder Gründung unbeweglich geworden wären, wo auch immer sie sich befinden, Kosten, die den Käufern oder Kunden in Rechnung gestellt werden. Alle gezahlten Beträge bleiben von uns als Vorschuss - und mindestens als Mindest - Entschädigung für die Nichteinhaltung des Vertrages, abzüglich Werte, Verschleiß, Nutzungsentschädigung unbeschadet anderer Schäden erworben.

Unter keinen Umständen dürfen die gezahlten Beträge mit anderen ausstehenden Salden verrechnet werden.

KUNST. 19.
Alle unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vorliegt. Nach Fälligkeit wird eine Verzinsung von 10% pro Jahr kraft Gesetzes und ohne Inverzugsanzeige ausgeführt.

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung am Fälligkeitstag wird der fällige Saldo kraft Gesetzes um 15% um mindestens 125 € und höchstens 3500 € als feste Entschädigung erhöht, unbeschadet der Zinsen und ohne dass diese Bestimmung die mögliche Anwendung von Artikel 1244 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verhindert. Bei Kauf/Abtretung durch Vorgesetzte wird eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart.

KUNST. 20.
Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien sind entweder die Gerichte und der Friedensrichter am Wohnsitz des Schuldners oder die Gerichte von Kortrijk und der Friedensrichter in Menen nach Ermessen der Firma zuständig. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegen belgischem Recht.

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